Eine Durchsuchung zum Auffinden einer Fahrtenschreiberkarte o.ä. zwecks Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit kann bei einem Abstandsverstoß verhältnismäßig sein, weil Abstandsverstöße auf Autobahnen eine der Hauptunfallursachen sind, so dass eine konsequente Verfolgung derartiger Ordnungswidrigkeiten zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer erforderlich ist.
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